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Gottlieb Daimler baute 1896 den ersten Lkw überhaupt. In der Frühzeit des Automobils erinnerte das Fahrzeug noch an eine motorisierte Kutsche. Im ausgehenden 19. Jahrhundert kennt der Transport längst keine Grenzen mehr.
Während Daimler seinen ersten Lkw fertigte, arbeitete Benz an so genannten Lieferungswagen(Transporter), 1923 entwickelten beide einen Lastwagen mit Dieselmotor.
Niedersachsen hält nicht den "Gigaliner" (25m / 60t) sondern den so genannten "Eurocombi" für die zukunftsweisende Transportlösung. Diese Fahrzeuge sind zwar so lang wie die Gigaliner, aber nur bis zu 48 Tonnen schwer.
LKW werden in der Regel nach dem Leistungsmerkmal Nutzlast und Fahrzeugleistung in Kilowatt (kW), Omnibusse nach dem Leistungsmerkmal Platzzahl bemessen.
Für alle Lastkraftwagen (LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht, LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht, Zugmaschinen, Sattelschlepper, Omnibusse, Abschleppwagen, etc.) gelten allgemein die Beiträge der Tarifgruppe N, sofern nicht unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Tarifgruppe zugestanden werden kann
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Klasse C1: Mittelschwere Lastkraftwagen Klasse C1: Mittelschwere Lastkraftwagen
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Die Fahrerlaubnisklasse C1 darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnislasse wird der Vorbesitz der Klasse B gefordert. Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor. Der Gesetzgeber schreibt für die einzelne Klasse C1 folgende Sonderfahrten vor:- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Beleuchtungsfahrt
Beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E (Solo / Zug): Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.
Es müssen besucht werden:- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 6 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D1 oder D sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf zwei Unterrichte à 90 Minuten. Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:- ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Erste- Hilfe- Ausweis
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten
Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1 erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg geführt werden.
Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. |
Klasse C1E: Mittelschwere Lastkraftwagen mit Anhänger Klasse C1E: Mittelschwere Lastkraftwagen mit Anhänger
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Die Fahrerlaubnisklasse C1E darf mit 18 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden. Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C1 gefordert. Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor. Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor: - 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 2 Beleuchtungsfahrt
Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug.
Eine theoretische Prüfung muss nicht abgelegt werden. Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen:- ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Erste- Hilfe- Ausweis
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ärztliches Gutachten
In der Führerscheinklasse C1E sind die Klassen BE, sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist) mit eingeschlossen. Ist die Ausbildung für die Fahrerlaubnisklasse C1E erfolgreich abgeschlossen worden, können Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen geführt werden.
Die Fahrerlaubnis ist befristet in der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, und nach Vollendung des 45. Lebensjahres müssen alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. |
Klasse C: Schwere Lastkraftwagen Klasse C: Schwere Lastkraftwagen
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Die Fahrerlaubnisklasse C darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung einen Monat vorher. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden. Zum Erwerb dieser Fahrerlaubnisklasse wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B gefordert. Die Anzahl der Übungsfahrstunden ist von Ihren individuellen Fähigkeiten abhängig, der Gesetzgeber schreibt keine Mindestanzahl vor. Der Gesetzgeber schreibt für die einzelne Klasse C folgende Sonderfahrten vor:- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrt
- 3 Beleuchtungsfahrt
Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug): Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. Es müssen für die einzelne Klasse C folgende Unterrichte besucht werden:- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 10 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Wenn Sie bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1 oder D1 sind, reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf vier Unterrichte à 90 Minuten. Oder Sie sind bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse D, so reduziert sich der klassenspezifische Unterricht auf zwei Unterrichte à 90 Minuten. Beim gemeinsamen Erwerb von C und CE (Solo / Zug) bleibt der Unterricht wie folgt:- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten und
- 10 klassenspezifische Unterrichte für die Klasse C, à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte für die Klasse CE, à 90 Minuten
Zur Antragstellung benötigen wir folgende Unterlagen: - ein biometrisches Passbild
- eine Bescheinigung über einen Erste- Hilfe- Ausweis
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ein ärztliches Gutachten
In dieser Fahrerlaubnisklasse ist die Klasse C1 mit eingeschlossen.
Ist die Ausbildung für die Fahrelaubnisklasse C erfolgreich abgeschlossen worden, können Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) geführt werden. Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ohne Fahrgäste - gegebenenfalls mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Die Fahrerlaubnis ist befristet für fünf Jahre danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird. Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE erforderlich ist, müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen. |
Klasse CE: Schwere Lastkraftwagen mit Anhänger Klasse CE: Schwere Lastkraftwagen mit Anhänger
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Die Fahrerlaubnisklasse CE darf mit 21 Jahren erworben werden. Mit der Ausbildung dürfen Sie ein halbes Jahr vorher beginnen. Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem 21. Geburtstag abgelegt werden und die praktische Prüfung jeweils einen Monat vorher. Im Falle einer Berufskraftfahrerausbildung, darf die Fahrerlaubnis bereits mit 18 Jahren erworben werden. Für die Fahrerlaubnisklasse CE wird der Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse C gefordert. Die Anzahl der Übungsfahrstunden hängt von Ihren individuellen Fähigkeiten ab. Hierbei schreibt der Gesetzgeber keine Mindestanzahl vor. Der Gesetzgeber schreibt folgende Sonderfahrten vor:- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Beleuchtungsfahrten
Und mindestens eine technische Unterweisung am Fahrzeug. Es müssen besucht werden:- 6 Grundstoffunterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Zur Antragsstellung benötigen wir:- ein biometrisches Passbild
- eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
- eine Kopie des Führerscheines (Vorder- und Rückseite)
- ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- ein ärztliches Gutachten
In der Führerscheinklasse CE sind die Klassen BE, C1E und T mit eingeschlossen. Sind Sie bereits berechtigt die Führerscheinklassen D1 oder D zu führen, sind die Klassen D1E oder DE ebenfalls mit eingeschlossen.
Ist die Ausbildung der Fahrerlaubnisklasse CE erfolgreich abgeschlossen worden, können Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse geführt werden. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Die Fahrerlaubnis ist befristet auf fünf Jahre, danach muss ein erneutes ärztliches Gutachten und augenärztliches Zeugnis oder Gutachten eingereicht werden. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, dürfen keine Kraftfahrzeuge oder Züge dieser Klasse mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnis ruht so lange, bis der Eignungsnachweis eingereicht wird. Kraftfahrer/in, die Fahrten im Güterkraft-und Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffnentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen regelmäßig alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung machen. Der Nachweis darüber ist im Kartenführerschein einzutragen. |
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Kurse
Aktuelle Kurstermine
Abendunterricht » 7-Tage-Kompaktkurs Grundstoff + Zusatzstoff |
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27.03.-04.04.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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02.05.-10.05.2023 | 18:00 Uhr | Abendunterricht kompakt Grundstoff + Zusatzstoff [ Schortens ]
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Active | Fahrschule-Ferien-Camp Freizeit, Spaß plus Führerschein |
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25.03.2023 | Osterferien-Führerscheinkurs I/2023 [ Schortens ]
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06.07.2023 | Sommer-Führerscheinkurs | I/2023 | Kurs 1 [ Schortens ]
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27.07.2023 | Sommer-Führerscheinkurs | II/2023 | Kurs 2 [ Schortens ]
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14.10.2023 | Herbstferien-Führerscheinkurs I/2023 [ Schortens ]
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Attraktion | Intensiv-Führerscheinkurse einfach, schnell in kleinen Gruppen |
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02.01. - 30.12.2023 | Intensiv | 5-Tage | Kl. BE » laufender Einstieg [ Schortens ]
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ADR/GGVSEB | Gefahrgutfahrer 261/5158 | 261 | 0252 |
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04.05. + 05.05.2023 | Fortbildung | Modul 05 Start: 08:00 Uhr [ Schortens ]
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05.06.2023 | Basiskurs Stückgut [ Schortens ]
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07.06.2023 | Aufbaukurs | Tanktransport [ Schortens ]
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07.12. + 08.12.2023 | ADR Fortbildung | Start: 08:00 Uhr [ Schortens ]
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11.12.2023 | Basiskurs | Stückguttransport [ Schortens ]
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13.12.2023 | Aufbaukurs | Tanktransport [ Schortens ]
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ASF | Aufbauseminare für Kraftfahrer Fahrerlaubnis auf Probe |
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23.03.2023 | ASF | Beginn: 18.00 Uhr [ Schortens ]
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Boten- und Auslieferungsfahrer-in 261/5158 | 261 - 0123 |
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13.02.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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20.03.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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24.04.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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30.05.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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03.07.2023 | Pkw mit Anhänger | FFz | LaSi Auslieferungs- und Botenfahrer/-in [ Schortens ]
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Industriemeister Fachrichtung Kraftverkehr | IHK 261/5158 - 261 - 0149 |
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13.03.2023 | Geprüfte(r) Meister/Meisterin Kraftverkehr | IHK | Vollzeit [ Schortens ]
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Action | Express-Führerscheinkurse perfekt geplant in persönlicher Bestzeit |
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01.04.-30.10.2023 | eXpress | 7-Tage | Kl. A, A2 [ Schortens ]
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01.04.-30.10.2023 | eXpress | 7-Tage | Kl. AM, A1 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Gewerblicher Busverkehr 261/5158 | 261 - 0123 |
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20.03.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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24.04.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. D, DE | Bus | PersonenV | M13 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Gewerblicher Güterverkehr 261/5158 | 261 - 0123 |
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20.03.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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24.04.2023 | Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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24.04.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. C, CE | Lkw | Güterverkehr M08 [ Schortens ]
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30.05.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Modul | Tagesseminar 261/5158 | 261 - 0094 |
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01.04.2023 | Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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15.04.2023 | Samstag | WB | Modul 2 [ Schortens ]
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29.04.2023 | Samstag | WB | Modul 3 [ Schortens ]
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13.05.2023 | Samstag | WB | Modul 4 [ Schortens ]
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27.05.2023 | Samstag | WB| Modul 5 [ Schortens ]
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10.06.2023| Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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24.06.2023 | Samstag | WB | Modul 2 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Module | Kompaktseminar 261/5158 | 261 - 0123 |
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17.04. - 21.04.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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22.05. - 26.05.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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26.06. - 30.06.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Umschulungsmaßnahme | 261 - 5158 - 261 - 0323 |
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14.11.2022 | BKF | 24 Monate (IHK) Umschulung zum Berufskraftfahrer M46 [ Schortens ]
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09.01.2023 | BKF | 24 Monate (IHK) Umschulung zum Berufskraftfahrer M46 [ Schortens ]
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BKF | Beschleunigte Grundqualifikation 261/5158 | 261 - 0123 |
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20.03.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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24.04.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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30.05.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge 261/5158 | 261 - 123 |
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03.04. - 04.04.2023| Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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08.05. - 09.05.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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12.06. - 13.06.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation Personenverkehr 261/5158 | 261 - 0401 |
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09.01.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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13.02.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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20.03.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation TQ GV + PV 261/5158 | 261 - 0401 |
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09.01.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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13.02.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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20.03.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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