Möglichkeiten Punkte abzubauen Konnten bisher durch die Teilnahme an Fahreignungsseminaren zwischen 2 und 4 Punkten abgebaut werden, so ist diese Möglichkeit ab dem 1. Mai 2014 erheblich eingeschränkt. Lediglich Betroffene, die maximal 5 Punkte haben, können durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar noch 1 Punkt abbauen. Dies ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Wer mehr als 5 Punkte hat, kann diese nicht mehr abbauen. Lassen Sie sich beraten Mit der Einführung des neuen Punktesystems ergeben sich taktische Möglichkeiten im Bußgeldverfahren. So kann es sinnvoll sein, im Bußgeldverfahren die Eintragung ins Verkehrszentralregister in Flensburg hinauszuzögern. Denn bei einer Eintragung ab dem 1. Mai 2014 entfällt die bisherige Tilgungshemmung für ältere Delikte. Der Vorteil ist, dass ältere Punkte schneller abgebaut werden können. Dabei ist allerdings zu beachten, dass schwere Verstöße nach dem neuen System ggfs. strenger, d.h. mit mehr Punkten, bestraft werden. Daher muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine Eintragung vor oder nach dem 1. Mai 2014 für den Betroffenen sinnvoller ist. Ist der Eintrag vor dem 1. Mai 2014 sinnvoll, sollte im Bußgeldverfahren zügig ein rechtskräftiger Abschluss erreicht werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Eintrag ins Punkteregister noch vor dem 1. Mai 2014 erfolgt. Ebenso muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nach altem Recht sinnvoll ist. Zwar können so noch zwischen 2 und 4 Punkte abgebaut werden, allerdings würden diese nach dem neuen System eventuell ohnehin gestrichen. Auch die Tilgungsfristen müssen dabei beachtet werden |