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BF 17 wird zur Erfolgsstory.
Die Teilnehmer an dem Modellprojekt verursachen deutlich weniger Unfälle und verstoßen signifikant weniger gegen Verkehrsregeln.
Die Erwartungen, dass junge Fahranfänger von den in der Begleitphase gesammelten Erfahrungen profitieren, haben sich voll erfüllt.
Die Zwischenbilanz, die Bundesverkehrsminister Tiefensee am 12. Juli 2007 in Berlin gezogen hat, fällt rundherum positiv aus.
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Das Konzept Das Konzept
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2005 hat der Bund dem Modellversuch einen verbindlichen Rahmen gegeben. Nun steht jedem Land frei, mit einer entsprechenden Rechtsverordnung das "Begleitete Fahren" umzusetzen. Inzwischen beteiligen sich 15 Bundesländer, Baden-Württemberg wird das Modell voraussichtlich am 1. Januar 2008 einführen. Das Modell sieht vor, dass Jugendliche ihre Fahrausbildung für den Führerschein der Klassen B und BE bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Ab dem 17. Geburtstag wird nach bestandener Prüfung eine "Ausnahmegenehmigung" ausgehändigt, eine Art provisorischer Führerschein. Danach dürfen sie innerhalb Deutschlands selbst hinters Steuer, allerdings nur in Begleitung eines namentlich genannten Erwachsenen. Mit 18 darf der junge Fahrer dann - wie gehabt - ohne Begleitung fahren.
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Registrierung als Begleiter nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für den Begleiter gilt die 0,5 Promille-Regel.
Wer alleine oder nicht mit einem eingetragenen Begleiter fährt, erhält ein Bußgeld von 50 Euro und einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Zudem verliert er seine Ausnahmegenehmigung und muss bis zum 18. Geburtstag mit dem Fahren warten. Bei schweren Verstößen, etwa Disko-Touren, kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. |
Fahranfänger gewinnt Erfahrungen Fahranfänger gewinnt Erfahrungen
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Fahranfänger tun sich oft schwer mit komplexen Anforderungen im Straßenverkehr, es fehlen Erfahrung und Routine. Gerade zu Beginn erfordert die Bedienung des Fahrzeugs - z.B. das Einlegen des richtigen Ganges - noch sehr viel Aufmerksamkeit. Daneben muss der Fahrer das Verkehrsgeschehen beobachten, unübersichtliche Situationen durchschauen und Entwicklungen voraussehen, sich mit anderen verständigen und seine Fahrweise den Straßen- und Verkehrsverhältnissen anpassen. Wenig verwunderlich, dass Anfänger gerade auf den ersten 5.000 km einem extrem hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind. Hier hilft das Modell des BF 17 den Jugendlichen, Kompetenz und Erfahrung zu gewinnen.
Andere Modelle, wie etwa die "Zweite Phase der Fahrausbildung", haben den großen Nachteil, dass sie erst einsetzen, wenn ein Großteil der Unfälle bereits geschehen ist. |
Zwischenbilanz in Deutschland Zwischenbilanz in Deutschland
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Die Zwischenbilanz, die Bundesverkehrsminister Tiefensee am 12. Juli 2007 in Berlin gezogen hat, fällt rundherum positiv aus. - Die Teilnehmer am BF 17 verursachten rund 30 % weniger Unfälle und begingen 20 % weniger Verkehrsverstöße als klassische Führerscheinabsolventen. Dazu gibt es nur halb so viele Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. BF 17 ist damit die erfolgreichste Maßnahme zur Reduzierung des Unfallrisikos junger Fahrerinnen und Fahrer, die es in der Bundesrepublik je gab.
- Bislang haben ca. 230.000 Fahranfänger von der Möglichkeit des BF 17 Gebrauch gemacht. Im Jahr 2006 nahm bereits jeder sechste Fahranfänger der (PKW-) Fahrerlaubnisklasse B/BE in Deutschland an dem Modellversuch teil, in Niedersachsen, das das Modell bereits 2004 einführte, sogar fast jeder Dritte.
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Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen
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Hierdie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen Wer darf den Fahranfänger begleiten? - Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestensfünf Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Aushändigung der Prüfungsbescheinigungdes 17-Jährigen höchstens drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Hat der gesetzliche Vertreter Einfluss auf dieBegleitperson? - Eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu der Begleitperson hat bei der Antragstellung zu erfolgen. Soll die Prüfungsbescheinigungnachträglich um weitere Begleitpersonen ergänztwerden, ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erneut einzuholen
Was ist, wenn etwas passiert – haftet Fahrer oderBegleitperson? - Der minderjährige Fahrer wird haftungsrechtlich nicht anders behandelt als ein volljähriger Fahrer. Die Begleitperson kann nicht für Ratschläge haftbar gemacht werden, die sich im Nachhinein als falsch erwiesen
Wasist bei der Autoversicherung zu beachten? - In der Regel erheben die Versicherungen eine erhöhte Versicherungsprämie, wenn junge Fahrer unter 23 bzw. 25 Jahren das Auto fahren. Da die Fahranfänger beim BF 17 oftmals ein Fahrzeugder Familie benutzen, wird geraten, dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Einige Versicherungen sehen von einer Beitragserhöhung bei Mitbenutzung des Fahrzeuges durch Minderjährige ab. Details sollten gemäß der individuellen Situation mit dem Versicherungsvertreter abgesprochen werden.
Wie viele Begleiter dürfen eingetragen sein? Beliebig viele. Sie müssen jedoch alle in derPrüfungsbescheinigung eingetragen sein. Dies kann während der gesamten Zeit desBF 17 geschehen. Am Ende ist es eine Frage der Kosten, denn für dievorgeschriebene Überprüfung der begleitenden Personen werden Gebührenberechnet. Darfdie Begleitperson im Unterschied zum Fahranfänger mehr als zwei Bier „im Blut“haben?
- Nein. Die Begleitperson darf auf keinen Fall die 0,5-Promille-Grenze überschreiten und nicht unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen.
Welche Folgen hat die Nichtbeachtung dieser Pflicht? - Die Folgen bei einer Verkehrskontrolle hat in erster Linie der Fahrzeugführer zu tragen, indem seine Prüfungsbescheinigung widerrufen wird.
Welche Konsequenzen hätte ein Fahren des 17-Jährigenohne Begleitung? - Die Prüfungsbescheinigung wird entzogen. Ein neuer Anlauf für BF 17 ist nur über ein Aufbauseminar für Fahranfänger möglich. Anschließend werden die Voraussetzungen für eine Neuerteilung erneut geprüft
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Boten- und Auslieferungsfahrer-in 261/5158 | 261 - 0123 |
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07.08.2023 | Kl. C1, C1E | Lkw | GüterV M12 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Modul | Tagesseminar 261/5158 | 261 - 0094 |
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10.06.2023| Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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24.06.2023 | Samstag | WB | Modul 2 [ Schortens ]
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08.07.2023 | Samstag | WB | Modul 3 [ Schortens ]
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22.07.2023 | Samstag | WB | Modul 4 [ Schortens ]
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05.08.2023 | Samstag | WB | Modul 5 [ Schortens ]
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19.08.2023 | Samstag | WB | Modul 1 [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Module | Kompaktseminar 261/5158 | 261 - 0123 |
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26.06. - 30.06.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV [ Schortens ]
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31.07. - 04.08.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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04.09. - 08.09.2023 | Module 1-5 Kompakt | AZAV/ISO [ Schortens ]
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Berufskraftfahrer | Umschulungsmaßnahme | 261 - 5158 - 261 - 0323 |
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09.01.2023 | BKF | 24 Monate (IHK) Umschulung zum Berufskraftfahrer M46 [ Schortens ]
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BKF | Beschleunigte Grundqualifikation 261/5158 | 261 - 0123 |
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30.05.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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03.07.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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07.08.2023 | BGQ | GüV + PersV Beschleunigte Grundqualifikation [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge 261/5158 | 261 - 123 |
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12.06. - 13.06.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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17.07. - 18.07.2023 | Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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21.08. - 22.08.2023| Gabelstaplerfahrer/-in [ Schortens ]
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Logistik | Gabelstaplerfahrer | Flurförderzeuge | Intensivkurs am Wochenende |
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Wochenendschulung | Gabelstaplerfahrer/-in | Seminar am 1. und 3. Freitag + Samstag im Monat [ Schortens ]
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Logistik | Ladungssicherung | VDI 2700 Intensivschulung |
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Samtagsschulung | Ladungssicherung | Tagesseminar jeden 2. Samstag im Monat [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation Personenverkehr 261/5158 | 261 - 0401 |
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30.05.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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03.07.2023 | Teilqualifikation TQ 03 PersV [ Schortens ]
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TQ | Anschlussfähige Teilqualifikation TQ GV + PV 261/5158 | 261 - 0401 |
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30.05.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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03.07.2023 | Teilqualifikation TQ 01 GüV [ Schortens ]
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